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Punktsieg für BioNTech - BPatG erklärt Impfstoffpatent von CureVac für nichtig

Entgegen der vorläufigen Einschätzung wurde das Streitpatent EP 1 857 122 B1 der Nichtigkeitsbeklagten CureVac AG vom Bundespatentgericht, mit seiner Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland, für nichtig erklärt.

Das im Jahr 2010 erteilte europäische Patent EP 1 857 122 B1 (Streitpatent) ist eines von mehreren Grundlagenpatenten, aus denen die Nichtigkeitsbeklagte CureVac AG die Nichtigkeitsklägerin BioNTech SE verklagt hat. Das Patent betrifft ein System zur genetischen Vakzinierung, das die mit den Eigenschaften von DNA-Vakzinen verbundenen Nachteile überwindet und die Wirksamkeit von auf RNA-Spezies basierenden Therapeutika (insbesondere Impfstoffen) erhöht.

Gemäß seinem Urteil vom 19.12.2023 (3 Ni 23/22 (EP)) beruht das Streitpatent EP 1 857 122 B1 nach Meinung des Bundespatentgerichtes jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Das schriftliche Urteil des Gerichtes liegt bislang noch nicht vor. Die Nichtigkeitsbeklagte kündigte jedoch bereits an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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