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Trotz Brexit grünes Licht für das Einheitliche Patentgericht

Obwohl durch den Brexit die Zukunft des europäischen Einheitspatents als ungeklärt galt, hat die Britische Regierung nun bei einer Sitzung des EU-Rates am 28. November 2016 erklärt mit den Vorbereitungen zur Ratifizierung zu beginnen.

Solange Großbritannien Mitglied der EU sei, so erklärte die britische Staatsministerin für geistiges Eigentum, Baroness Neville Rolfe, dazu, werde Großbritannien fortfahren, eine aktive Rolle im Prozess innezuhaben.
Großbritannien wolle in den kommenden Monaten mit Vorbereitungen zur Ratifizierung fortfahren. Man werde mit dem Vorbereitenden Ausschuss zusammenarbeiten, um das Einheitliche Patentgericht so schnell wie möglich in Kraft zu setzen.

Das EU-Einheitspatent kann erst etabliert werden, wenn mindestens 13 Mitgliedsstaaten den UPC-Vertrag ratifiziert haben. Dazu müssen Deutschland, Großbritannien und Frankreich gehören. Elf Staaten, darunter Frankreich, haben ihn bereits ratifiziert. Deutschland will dies voraussichtlich 2017 durchführen.

Damit darf mit einem in Kraft treten des Abkommens im Jahr 2017 gerechnet werden.

Strittig ist jedoch, ob das UPC-Abkommen nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU unverändert Bestand haben kann, da in Artikel 1 des Vertrags in der jetzigen Fassung nur die Rede von teilnehmenden Mitgliedsstaaten ist.

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